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start stipendien

26. 01. 2010, Stephanie

http://www.bmukk.gv.at/kunst/service/ausschreibungen.xml#toc3-id2

Ausschreibung der START-Stipendien 2010

Unter dem Titel „START-Stipendien 2010“ schreibt das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur 90 Stipendien für den künstlerischen Nachwuchs in folgenden Bereichen aus:
10 START-Stipendien für Bildende Kunst
10 START-Stipendien für Architektur und Design
5 START-Stipendien für künstlerische Fotografie
5 START-Stipendien für Video- und Medienkunst
5 START-Stipendien für Mode
35 START-Stipendien für Musik und darstellende Kunst
5 START-Stipendien für Filmkunst
15 START-Stipendien für Literatur
Die START-Stipendien stellen eine Anerkennung und Förderung für das Schaffen junger Künstlerinnen und Künstler dar. Sie sollen die Umsetzung eines künstlerischen Vorhabens und den Einstieg in die österreichische und internationale Kunstszene erleichtern. Die Stipendien haben eine Laufzeit von 6 Monaten und sind mit je € 6.600 dotiert. Das Vorhaben muss 2010 begonnen werden. Eine Bewerbung ist nur in einer der ausgeschriebenen Sparten möglich.

Voraussetzungen:

Bewerbungen können von Künstlerinnen und Künstlern eingereicht werden, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder ihren Lebensmittelpunkt nachweislich seit mindestens drei Jahren in Österreich haben.

  • wenn ihr einschlägiger Studienabschluss nicht länger als fünf Jahre zurück liet oder
  • wenn sie keinen einschlägigen Studienabschluss haben und nach dem 31.12. 1974 geboren wurden.

Ausnahmen müssen gesondert erläutert werden und können nur dann berücksichtigt werden, wenn sich die Ausbildung in Zusammenhang mit einer Familiengründungs- bzw. Erziehungsphase oder durch schwere Krankheit verzögert hat. Die Altersgrenze liegt in diesen Fällen bei maximal 40 Jahren (Geburtsdatum nach dem 31.12.1969)
Von der Bewerbung ausgeschlossen sind Studentinnen und Studenten bzw. Personen, denen im Jahr 2010 bereits ein Staatsstipendium oder ein anderes Langzeitstipendium zuerkannt wurde. Bereits geförderte Projekte können nicht berücksichtigt werden.

Allgemeine Bewerbungsunterlagen

Die Bewerbungen müssen folgende Unterlagen enthalten:

  • Ausgefülltes Förderungsformular (Förderungsantrag). Die Angabe von IBAN und BIC ist erforderlich!
  • Lebenslauf mit Angaben zur Ausbildung (Kopie des Abschlusszeugnisses) und zur bisherigen künstlerischen Tätigkeit
  • Angaben über die geplanten Arbeitsvorhaben während der Laufzeit des Stipendiums (max. zwei A4-Seiten)

Spartenspezifische Bewerbungsunterlagen

Zusätzlich zu den allgemeinen Bewerbungsunterlagen sind in den ausgeschriebenen Sparten folgende Unterlagen erforderlich:

Bildende Kunst, Architektur und Design, Fotografie, Video- und Medienkunst, Mode:
Kontakt: Mag. Olga Okunev, Tel.: 01-5312-6812, olga.okunev@bmukk.gv.at

  • Dokumentation der künstlerischen Arbeit durch Kataloge, Fotos und Farbkopien (maximal im A4-Format, keine Originalarbeiten)
  • gesamte Unterlagen: in 1-facher Ausfertigung.

Musik und darstellende Kunst:
Kontakt: Mag. Eva Kohout, Tei.: 01-53120-6828, eva.kohout@bmukk.gv.at

  • Dokumentation der künstlerischen Arbeit durch Partituren, Ton- und Videobeispiele auf CD bzw. DVD. Es wird empfohlen, nur Kopien vorzulegen, da keine Haftung für Verlust oder Beschädigung des eingesandten Materials übernommen werden kann.
  • Empfehlungsschreiben einer Ausbildungsstätte, falls keine abgeschlossene Ausbildung vorliegt
  • Zusage einer anerkannten Institution für ein Praktikum oder für eine Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb
  • Angaben zum künstlerischen Berufsziel
  • gesamte Unterlagen: in 5-facher Ausfertigung.

Film:
Kontakt: Susanne M. Wastl, Tel.: 01-531 20-6886, susanne.wastl@bmukk.gv.at

  • Dokumentation der filmischen Arbeit durch einen (einzigen!) Referenzfilm auf DVD
  • Beschreibung eines (einzigen!) filmischen Vorhabens im Projektentwicklungsstadium
  • keine Projekte, die als Bakkalaureat- oder Diplomfilm geplant sind
  • keine Auslandspraktika, Equipmentankäufe o.ä.
  • Angabe der Filmfestivals, an denen ein eigener Film teilgenommen hat
  • gesamte Unterlagen: in 4-facher Ausfertigung
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